LowVent - Minderung der Lüftungsgeräusche angetriebener Schienenfahrzeuge
Technische und politische Bedeutung des Vorhabens:
Die zunehmende Sensibilisierung der Bevölkerung gegenüber Lärm und die bereits begonnene gesetzlichen Limitierung der Schallemission von Schienenfahrzeugen haben den Handlungsdruck auf die Schienenfahrzeugindustrie und die Bahnbetreiber zur Senkung der Lüftungsgeräusche deutlich erhöht.
Es gibt eine nicht unerhebliche Nachfrage nach Triebfahrzeuge mit leistungsstarken Antrieben, die zwangsweise einen hohen Kühlluftbedarf aufweisen. Wegen des knappen Bauraums für die Lüftungsanlage wird der Luftdurchsatz oft durch eine Anhebung der Ventilator-drehzahl erreicht. Da die Schallleistung eines Ventilators mit der fünften Potenz der Drehzahl steigt, erklärt sich das zum Teil hohe Lüftergeräusch. Bislang wird in kritischen Fällen, wie zum Beispiel am Bahnsteig, kurzzeitig eine Drehzahlreduzierung vorgenommen, die mit einer Reduzierung der Kühlleistung einhergeht. Diese Maßnahme ist wegen der Aufrechterhaltung einer erforderlichen Mindestkühlleistung nicht beliebig auszuweiten.
Bis vor einem halben Jahr wurde die Stärke der Stillstandgeräusche, die sich im Wesentlichen aus der Überlagerung verschiedener Ventilatorgeräusche ergibt, ausschließlich zwischen zwei Vertragspartnern vereinbart. Jetzt muss sie für neue Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge bereits nach europäischem Gesetz (TSI HS) begrenzt werden. Ab 2004 wird auch die Schallemission der konventionellen Züge auf europäischer Ebene durch die TSI CR gesetzlich geregelt.
Die Senkung hoher Lüftungsgeräusche ist eine systemtechnische Aufgabe, die unter voller Beachtung der übrigen an die Antriebskomponenten gestellten Anforderungen gelöst werden muss. Diese Problematik tritt bei allen schienengebundenen Fahrzeugen auf. Deshalb werden in diesem Arbeitspaket sowohl Triebzüge als auch Lokomotiven behandelt. Im Vorhaben arbeiten Betreiber, Bahnindustrie (Systemhaus sowie Komponentenhersteller) und Forschungseinrichtungen zusammen, so dass eine breite fachliche Basis gewährleistet ist.
